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Amtliche Untersuchungen

als Partner der GTÜ

 

Sie hatten ohne Schuld einen Unfall?

Als Kfz-Sachverständige und Gutachter helfen wir Ihnen!

Im Falle eines nicht von Ihnen verursachten Unfalls können Sie als Unfall-Geschädigter einen qualifizierten freien Kfz-Gutachter wählen, ohne das die Versicherung zustimmen muss.

  1. Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro und Partner Ihres Vertrauens fertigen wir Ihnen Gutachten zur Beweissicherung, zur Klärung der Schuldfrage und zur Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall an. Wir sind für Sie da.
  2. Durch unser Know-how und unsere Unabhängigkeit von Versicherungsgesellschaften garantieren wir Ihnen exakte, neutrale und unvoreingenommene Analysen.
  3. Die Kosten für das Haftpflicht-Schaden-Gutachten übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.
  4. Neben dem Gutachten zur Schadenfeststellung und Beweissicherung übernehmen wir für Sie gerne weitere Gutachten und beraten Sie dazu gerne.

Sie haben Fragen? Gerne stehen wir Ihnen als Ihr Partner zur Seite.

Hauptuntersuchung

In unserer Prüfstelle erhalten Sie die Hauptuntersuchung unabhängig von einer nachfolgenden Reparatur. Unseren Mitarbeitern ist eine Reparatur an den Fahrzeugen verboten. So können Sie sicher sein, dass unser Prüfergebnis unparteiisch erstellt wurde.

Die amtliche Hauptuntersuchung ist eine regelmäßige Untersuchung Ihres Fahrzeuges. Hierbei führen die Prüfingenieure eine Reihe von genau festgelegten Funktions-, Sicht- und Wirkungsprüfungen durch um sicherzugehen, dass Ihr Fahrzeug immer allen Vorschriften der StVZO entspricht. Oder falls dies nicht der Fall ist, somit die vorhandenen Mängel aufzuzeigen und zu dokumentieren. 

Die GTÜ-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. 

Sie setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.  Nach dem Motto "Mehr Service für Sicherheit" setzen sich die GTÜ-Prüfingenieure für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an

Abgasuntersuchung oder UMA

Seit dem 01. Januar 2010 ist die UMA nun ein fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Die Abgasuntersuchung ist also nicht weggefallen, nein das nicht, sie wurde schlicht und einfach in die HU mit integriert und läuft seit her nach § 47a der Straßenverkehrszulassungsordnung als Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems (UMA). Durch diese Zusammenfassung brauchen Sie auch nur noch eine Plakette.

Unser Ingenieurbüro führt die UMA gerne in Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung durch.

Vorteil für Sie: Sie sparen Zeit und bekommen alle Ergebnisse aus einer Hand.

 

Änderungsabnahmen

Sie habe besondere Wünsche für Ihr Fahrzeug?
Wir helfen Ihnen!

Bei einer Individualisierung des Fahrzeuges mit z. B. größeren Rädern, sportlichem Auspuff oder tiefergelegtem Fahrwerk ist es in der Regel erforderlich eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO durchzuführen. Als Grundlage für eine Änderungsabnahme gilt z. B. eine ABE oder ein Teilegutachten. Ob bei einer ABE eine Abnahme erforderlich ist, kann aus den Auflagen entnommen werden. Wobei bei einem Teilegutachten immer eine Änderungsabnahme erforderlich ist.

Für Fragen zu Änderungsabnahmen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Oldtimer-Gutachten

Sie lieben Ihren Alten? Ihr Herz schlägt für Oldtimer? Unseres auch!

Wichtig bei der Begutachtung ist die neue Definition eines Oldtimers.

Es handelt sich dabei um ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein muss, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, möglicherweise vorhandene Änderungen gegenüber dem Original zustand müssen zeitgenössisch sein, gut erhalten ist und der Pflege des Kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Seit 1. März 2007 sind auch GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen. Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer). Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO)  sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

Die GTÜ-Prüfingenieure sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und für Rechnung der GTÜ. Sie setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit. Wer Fragen zu "seinem Oldtimer" hat, wendet sich bitte direkt an den GTÜ-Prüfingenieur vor Ort. Dieser kann in allen Punkten weiterhelfen, gerade auch dann, wenn es um die zügige Beibringung von speziellen Unterlagen (Broschüren, Datenblätter, Testberichten usw.) für Ihr Fahrzeug geht.


Keine Zeit verlieren.

Sie benötigen dringend ein Gutachten?


Kein Problem! Schreiben Sie uns ganz einfach eine Nachricht per WhatsApp.


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