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Sachverständige Gutachten

 

Sie hatten ohne Schuld einen Unfall?

Als Kfz-Sachverständige und Gutachter helfen wir Ihnen!

Im Falle eines nicht von Ihnen verursachten Unfalls können Sie als Unfall-Geschädigter einen qualifizierten freien Kfz-Gutachter wählen, ohne das die Versicherung zustimmen muss.

  1. Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro und Partner Ihres Vertrauens fertigen wir Ihnen Gutachten zur Beweissicherung, zur Klärung der Schuldfrage und zur Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall an. Wir sind für Sie da.
  2. Durch unser Know-how und unsere Unabhängigkeit von Versicherungsgesellschaften garantieren wir Ihnen exakte, neutrale und unvoreingenommene Analysen.
  3. Die Kosten für das Haftpflicht-Schaden-Gutachten übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.
  4. Neben dem Gutachten zur Schadenfeststellung und Beweissicherung übernehmen wir für Sie gerne weitere Gutachten und beraten Sie dazu gerne.

Sie haben Fragen? Gerne stehen wir Ihnen als Ihr Partner zur Seite.

Unfallgutachten

Worauf Sie beim Unfall unbedingt achten sollten.

Doch egal, ob Sie unverschuldet oder selbstverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, dies ist in jedem Fall zu tun:

  1. Bleiben Sie sofort stehen und sichern Sie die Unfallstelle ab (mit Warnblinkanlage und Warndreieck).
  2. Leisten Sie erste Hilfe.
  3. Sichern Sie, sofern möglich, gleich am Unfallort sämtliche Beweise.
  4. Notieren Sie die Namen und Kontaktdaten der Unfallgegner. Lassen Sie sich deren Führerschein und Fahrzeugschein vorlegen.
  5. Lassen Sie sich den Namen der gegnerischen Versicherungsgesellschaft nennen.
  6. Notieren Sie sich die Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge.
  7. Schreiben Sie sich die Namen und Kontaktdaten der Zeugen auf.
  8. Fotografieren Sie die Unfallstelle und alle beteiligten Fahrzeuge. Machen Sie dabei Aufnahmen, die einen guten Überblick zeigen, und Detailaufnahmen der sichtbaren Schäden an den beteiligten Fahrzeugen.
  9. Wenn Sie dazu in der Lage sind, fertigen Sie eine Unfallskizze an.
  10. Achten Sie auf ausgetretene Flüssigkeiten und Bremsspuren.

  11. Sollten Sie einen Sachverständigen benötigen, so wenden Sie sich gerne an uns. Wir helfen Ihnen weiter!

Leasinggutachten

Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs gibt es leider oft Streit. Vermeiden Sie diesen, indem Sie Ihr Fahrzeug vor Ablauf der Leasingzeit von uns in Schönebeck oder Umgebung begutachten lassen. 

Unsere Experten sagen Ihnen in welchem Zustand sich Ihr Fahrzeug befindet, welche momentanen Schäden voraussichtlich angerechnet werden und welche Kosten diese ausmachen würden.

Wir stützen unsere Gutachten auf die anerkannten Richtlinien der Kataloge für Leasingrückläufer. So können Sie bereits im Voraus reagieren, das Auto noch ein wenig aufpolieren lassen und bezahlen am Ende keinen Aufpreis. Gerade wenn Sie während der Leasingzeit einen Autounfall hatten, ist ein Leasinggutachten sehr stark zu empfehlen.

Mit unserem Leasinggutachten keine Schwierigkeiten beim Leasing

Hat Ihnen das Autohaus oder die Leasingbank schon ein Rückgabegutachten ausgehändigt, so überprüfen wir das gerne für Sie auf Fehler. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich beraten.

UVV Untersuchungen

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Als Gewerbetreibender ist es Ihre Pflicht alle gewerblich genutzten Fahrzeuge, völlig unerheblich ob diese auch privat genutzt werden, in Ihrem Fuhrpark mindestens einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand kontrollieren zu lassen.

Durch ein technisches Gutachten kann gegeben falls aufgezeigt werden, inwiefern diese Schäden entstanden sind z.B. Materialermüdungen bzw. Brüchen. Es können Angaben zum Schadenumfang und -ursache, Reparaturmöglichkeiten sowie regulierungsrelevante Parameter aufgezeigt werden.

Wenn Sie dieser Pflichtuntersuchung der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) nicht nachkommen, riskieren Sie ein Bußgeld. (§58 DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“)

Wir als KFZ-Ingenieurbüro mit eigener Prüfstelle können Ihr Fahrzeug gemäß der gesetzlichen Vorschriften der UVV prüfen und Ihnen ein UVV-Prüfbericht ausstellen.

Wir prüfen Ihr Fahrzeug auf Arbeits- und Verkehrssicherheit und achten auf folgende Punkte:

Verkehrssicherheit

Front- und Heckbeleuchtung (Funktionsprüfung) • Warn- und Blinkanlage (Funktionsprüfung) • Signalhorn (Funktionsprüfung) • Scheibenwisch-Waschanlage (Funktionsprüfung) • Bremsanlage (Sicht- und Funktionsprüfung) • Lenkung (Sicht- und Funktionsprüfung) • Stoßdämpfer (Sicht- und Funktionsprüfung) • Bereifung (Reifenlaufbild und Profiltiefe – gesetzl. Mindestprofiltiefe)

Arbeitssicherheit

Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten (Vorhandensein, Ablaufdatum etc.) • Sitze und Sicherheitsgurte (Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung etc.) • Vorrichtung zur Ladungssicherung (Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung, keine Beschädigung etc.) • Bewegliche Anbauteile (Funktion / keine Gefahrenquelle etc.)

 

Prüfung von Gasanlagen an Wohnwagen nach G 607

Sie planen einen Urlaub an Ihren Lieblingsort?

Achtung: die Gasanlage an Ihrem Fahrzeug muss alle 2 Jahre überprüft werden.

Das Arbeitsblatt G 607 der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. - www.dvgw.de) beschäftigt sich mit der regelmäßigen Überprüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen. Es geht dabei z. B. um Kochstellen oder Heizungen in Campingfahrzeugen.

Wir vom Ingenieurbüro Bromann bieten Ihnen diese Untersuchung gerne an. 

Fehler oder Mängel an der Flüssiggas-Anlage eines Wohnwagens oder Wohnmobils können Menschenleben kosten und erhebliche Schäden verursachen. Lassen Sie ihre Flüssiggasanlage nur von Fachleuten ein-/umbauen oder instandsetzen. Lesen Sie die Bedienungsanleitungen der Geräte aufmerksam durch.  Die Flüssiggasanlage muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur, nach jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann überprüft werden.  Bei der Erstprüfung bekommen sie ein Prüfbuch, dass Sie im Fahrzeug mitführen sollten. 

Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch bescheinigt.

Achtung: Das Druckregelventil und der daran angebrachte Gasschlauch müssen alle 10 Jahre erneuert werden.

Wertgutachten

Das neutrale Wertgutachten umfasst eine Dokumentation des Fahrzeuges inklusive Zubehör und Sonderausstattung, des Wartungszustandes und der über den normalen Gebrauch hinausgehenden Schäden und Mängel.

Warum benötigen Sie ein Wertgutachten ?

  • Zum Nachweis bei Ihrer Versicherung, wenn Sie ein Oldtimer bzw. Liebhaberfahrzeug versichern wollen.
  • Zur Vorlage beim Finanzamt, welches eine kompetente Ermittlung des Fahrzeugwertes benötigt.
  • Zur Ermittlung des Fahrzeuges, wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen wollen.
  • Zur Vorlage beim Amt zur Durchsetzung Ihrer Rechter bei der Ermittlung von HarzIV-Bezügen.
  • Unsere Sachverständigen begutachten Ihren Gebrauchten vor Ort oder direkt an einer unserer - Partnerstationen. Ganz bequem mit Terminvereinbarung.

Das Fahrzeug wird von den jeweiligen Experten ganz genau unter die Lupe genommen. Neben den technischen Daten erfolgt auch eine detaillierte Zustandsbeschreibung aller Baugruppen. Auch ersichtliche Restaurationsarbeiten oder Umbauten werden im Wertgutachten aufgeführt, zumindest soweit diese nachvollziehbar sind. So wird je nach Qualität der Marktwert nach regionalen Gegebenheiten festgelegt. Ein solches Wertgutachten bietet eine präzise Grundlage für den Kauf, den Verkauf und/oder die Versicherung Ihres Oldtimers. Denn wenn ein solches Fahrzeug den Eigentümer wechselt, gehört das Feilschen um den Kaufpreis schließlich dazu. Da ist es sehr hilfreich, wenn eine neutrale Verhandlungsbasis in Form eines Wertgutachtens für den Oldtimer vorhanden ist.

Sie erhalten das Kfz-Wertgutachten als PDF, schnell zu verschicken, einfach per E-Mail. Es beinhaltet übrigens auch eine ausführliche Bilddokumentation die bei Bedarf auch Einzelschäden abdeckt.

Gutachten zur Beweissicherung

Die Technische Beweissicherung in Form eines Kfz Gutachtens dient Gerichten und Anwälten oft maßgeblich bei der Klärung und Entscheidungsfindung in einem Rechtsstreit. 

Durch ein technisches Gutachten kann gegebenenfalls aufgezeigt werden, inwiefern diese Schäden entstanden sind. Es können Angaben zum Schadenumfang und -ursache, Reparaturmöglichkeiten sowie regulierungsrelevante Parameter aufgezeigt werden.  Ferner wird diese Art von Kfz Gutachten benötigt, wenn z.B. bei einem Gebrauchtwagen Vorschäden festgestellt werden, welche beim Kauf nicht offenbart wurden oder eine Instandsetzung nicht fachgerecht ausgearbeitet wurde. Dann führt unser Gutachter eine Vorschadenuntersuchung durch, wobei ermittelt wird, ob z.B. ein Schaden vor oder nach der Reparatur entstanden ist. 

Beweissicherungsgutachten helfen Ihnen u.a. bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen, wenn Sie den Verdacht auf eine fehlerhafte Werkstattreparatur haben oder Zweifel haben bei einem Gebrauchtwagenkauf an dem durch den Verkäufer genannten Zustand des Fahrzeuges (verdecktem Unfallschaden oder einer beim Kauf nicht genannten gewerblichen Nutzung des Fahrzeuges)


Keine Zeit verlieren.

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